ÜBER UNS > WIE WERDE ICH MITGLIED?

Der „Einstieg“ in unsere Genossenschaft ist eine Investition in die Zukunft!

Wer Gemeinschaft beim Eigentum pflegt, teilt sich auch die gemeinsame Verantwortung.
Das bedeutet, dass jeder in der Gemeinschaft mitgestalten, mitverwalten und mitbestimmen kann.

In der Genossenschaft werden Entscheidungen gemeinsam getroffen und Verantwortung gemeinsam getragen. Dieses „Miteinander“ ist das Fundament für sicheres und preiswertes Wohnen über Generationen hinaus.

Mitglied bei unserer Genossenschaft kann jeder ab 18 Jahre werden.
Voraussetzung hierfür ist die Einzahlung der in unserer Satzung festgelegten Geschäftsanteile. Mit der Zeichnung von 5 Anteilen sind Sie Mitglied. Bei der Aufnahme in unsere Genossenschaft ist ein einmaliges Eintrittsgeld lt. Satzung zu zahlen.

Durch die Übernahme weiterer Geschäftsanteile erwerben Sie das Recht auf Nutzung einer Wohnung.

Die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft ist vererbbar oder übertragbar.

Entsprechend Ihrem Wunsch nach einer Wohnung schließen wir mit Ihnen einen

  • „Dauernutzungsvertrag“

ab, der die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regelt und ein lebenslanges Wohnrecht garantiert. Dazu ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Weiterhin bieten wir Ihnen auch befristete Mietverhältnisse an.

Eine Kaution oder Provision ist nicht zu entrichten.

Zum Download: Selbstauskunft
Downloads: 44 | Typ: pdf | Größe: 20 kB

AKTUELLES

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  • Wichtige Informationen und Wissenswertes rund um die Wohnungsgenossenschaft

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