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Allgemeines
Als Wohnungsgenossenschaft Görlitz eG vermieten und verwalten wir nach genossenschaftlichen Grundsätzen, welche in unserer Satzung verankert sind.
Die Satzung enthält u.a. Detailinformationen:
- zum Gegenstand einer Genossenschaft,
- der Mitglieder und deren Rechte und Pflichten,
- der Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben,
- der Aufgaben der Organe und des Vorstandes und
- zur Art und Weise der Rechnungslegung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle: Biesnitzer Fußweg 870.
Verwaltungsorgane
Die Genossenschaft hat als Organe:
- den Vorstand,
- den Aufsichtsrat und als oberstes Organ
- die Vertreterversammlung
Bitte beachten!
Änderung § 8 (1) Satzung WGGeG – Ausgabe 2009 – lt. Beschluss 9/2010 der Vertreterversammlung vom14.12.2010 (Eintragung im Genossenschaftsregister am 24.02.2011)
neue Fassung:
§ 8 Übertragung des Geschäftsguthabens
(1) Ein Mitglied kann jederzeit sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Vorstandes.




