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13.10.2017 | AUS AKTUELLEM ANLASS! Informationen zum Eichaustausch von Wasserzählarmaturen 2017

Der gesetzlich vorgeschriebene Eichaustausch von Wasserzählarmaturen ist nun in den Wohnobjekten der WGGeG fast vollständig abgeschlossen. Es fehlen nur noch die letzten Wohnungen, bei denen der Austausch bei den ersten beiden Terminen aus verschiedensten Gründen nicht stattfinden konnte.

Um die erforderlichen Arbeiten reibungslos abschließen zu können, bitten wir die betroffenen Mieter dringendst, die angegebenen Terminvorschläge wahrzunehmen bzw. Kontakt zum Messdienst-Unternehmen (ISTA) aufzunehmen und einen Ausweichtermin zu vereinbaren.

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die erforderlichen Arbeiten laut § 37 Abs. 1 MessEG notwendig sind. Des Weiteren ist der § 4 Abs. 2 HeizkostenV zu beachten, in dem geschrieben steht: „ …Er (der Vermieter) hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen;
die Nutzer (der Wohnung) haben dies zu dulden…“.

Andernfalls entstehen erhebliche Mehrkosten, welche durch den Vermieter auf die Mieter umgelegt werden können.

Des Weiteren weist die WGGeG darauf hin, dass Spiegelschränke und sonstige Vorbauten vor dem Austausch zu entfernen sind.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich in unserer Abteilung Betriebskosten an Herrn Strathausen, Tel. 03581 4803-30.

Insbesondere richtet sich unsere Bitte an Mieter, die längerfristig nicht in ihrer Wohnung anwesend sind:

Sorgen Sie dafür, dass der Zugang zur Wohnung durch eine durch Sie zu berechtigende Person im Bedarfsfall gewährleistet ist!

 

Informationen zum Eichaustausch von Wasserzählarmaturen 2017

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